Fragen und Antworten
In Hessen hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt, besonders in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten, so zugespitzt, dass mittlerweile sogar Menschen mit mittleren Einkommen oft keine für sie bezahlbare Wohnung mehr finden. Wir fordern daher faire Mieten für Hessen. Dazu ist es notwendig, dass in den gesetzlich definierten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine Weile gar keine Mieterhöhungen oder nur noch sehr begrenzte Mieterhöhungen durchgeführt werden können, zumal die Mietsteigerungen in den letzten Jahren meist deutlich höher ausgefallen sind, als die Lohnsteigerungen.
Die §§ 559 bis 561 BGB bleiben unberührt. Deshalb sind Modernisierungs-Mieterhöhung noch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt.
Nein! Neugebaute Wohnungen (ab 1. Januar 2021 erstmals vermietet) sind vom Mietenstopp ausgenommen. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen in Hessen damit sich der Markt entspannt. Hier wollen wir keine Investitionen stoppen. Gleichzeitig kann Neubau nicht das einzige Mittel sein: Denn bis es zu einer wirklichen Entlastung kommen würde, würde es sonst noch viele Jahre dauern. Wir fordern von der hessischen Landesregierung, dass sie sich während der Verschnaufpause des Mietenstopps neben dem Neubau von Wohnungen dringend auch um ein neues Bodenrecht auf Bundesebene kümmert. Denn immer weiter steigende Bodenpreise werden auch zu immer weiter steigenden Mieten führen. Außerdem müssen in die Mietspiegel dringend auch alle Bestandsmieten einfließen, damit die Mietspiegel die wirklichen ortsüblichen Mieten abbilden – und nicht nur Mieterhöhungsspiegel sind.