Fragen und Antworten

In Hessen hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt, besonders in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten, so zugespitzt, dass mittlerweile sogar Menschen mit mittleren Einkommen oft keine für sie bezahlbare Wohnung mehr finden. Wir fordern daher faire Mieten für Hessen. Dazu ist es notwendig, dass in den gesetzlich definierten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine Weile gar keine Mieterhöhungen oder nur noch sehr begrenzte Mieterhöhungen durchgeführt werden können, zumal die Mietsteigerungen in den letzten Jahren meist deutlich höher ausgefallen sind, als die Lohnsteigerungen.

Die Petition richtet sich zum Schutze der Mieterinnen und Mieter zunächst an die Hessische Landesregierung. 
Im ersten Halbjahr 2021 wird das Bundesverfassungsgericht allerdings entscheiden, ob der Berliner und der bayerische Mietenstopp Ländersache, oder Bundessache ist. Sofern der Bund für zuständig erklärt wird, werden wir unsere Petition dem Petitionsausschuss des Bundestages übergeben.
Wir wollen mit der Petition Einfluss auf die Hessische Landesregierung nehmen und erreichen, dass die gesetzliche Grundlage für eine Begrenzung der Mieten auf maximal 1pro Jahr geschaffen wird.
Nein, denn es geht uns nicht um das Bestrafen von Vermietern, sondern um eine Verschnaufpause, um den Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Modernisierungs-Mieterhöhungen sollen noch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt sein. Denn wer seine Wohnung etwa energetisch auf den neuesten Stand bringt, soll einen gewissen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen dürfen. Jedoch nur in einem angemessenen Rahmen.
Manche Vermieter werden schon jetzt vom Finanzamt zur Kasse gebeten, wenn sie zu günstig vermieten. Um einer Verkürzung der Werbungskosten zu entgehen, müssen Vermieter schon jetzt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Doch wenn wir jetzt nicht gemeinsam für gute Lösungen sorgen, wird sich der Markt nicht von alleine beruhigen. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Eigentum verpflichtet laut Artikel 14 des Grundgesetzes – dessen sind sich auch viele Vermieter bewusst.

Die §§ 559 bis 561 BGB bleiben unberührt. Deshalb sind Modernisierungs-Mieterhöhung noch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt.

Nein! Neugebaute Wohnungen (ab 1. Januar 2021 erstmals vermietet) sind vom Mietenstopp ausgenommen. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen in Hessen damit sich der Markt entspannt. Hier wollen wir keine Investitionen stoppen. Gleichzeitig kann Neubau nicht das einzige Mittel sein: Denn bis es zu einer wirklichen Entlastung kommen würde, würde es sonst noch viele Jahre dauern. Wir fordern von der hessischen Landesregierung, dass sie sich während der Verschnaufpause des Mietenstopps neben dem Neubau von Wohnungen dringend auch um ein neues Bodenrecht auf Bundesebene kümmert. Denn immer weiter steigende Bodenpreise werden auch zu immer weiter steigenden Mieten führen. Außerdem müssen in die Mietspiegel dringend auch alle Bestandsmieten einfließen, damit die Mietspiegel die wirklichen ortsüblichen Mieten abbilden – und nicht nur Mieterhöhungsspiegel sind.
 
Wir unterstützen keine Mietnomaden. Die sind kriminell. Untersuchungen haben gezeigt, dass es kaum Mietnomaden gibt.Viele Vermieter haben dennoch große Sorge, sich Mietnomaden als Mieter ins Haus zu holen. Unter Mietnomaden versteht man Personen, “die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung verwahrlost zurücklassen“ – die Zeche und die Gerichtskosten bleiben meist beim Vermieter hängen. Damit sind nicht redliche Mieter gemeint, die etwa aufgrund persönlicher Probleme in Rückstand mit der Miete geraten. Mietnomaden machen sich strafbar, das ist unbestritten. Doch so omnipräsent der Mietnomade in der öffentlichen Diskussion ist, so gering ist die tatsächliche Zahl an Mietnomaden. Der Deutsche Mieterbund geht von maximal rund 700 Mietnomaden deutschlandweit aus. Seit 2013 haben Vermieter trotzdem mehr Rechte, um gegen Mietnomaden vorgehen zu können. Wenn sie eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen, haben sie deutlich schneller als zuvor die Möglichkeit, einen Mietnomaden aus der Wohnung zu bekommen, etwa nach drei Monaten. Vermieter sind also gut abgesichert gegen Mietnomaden, die in der Realität aber nur selten vorkommen. Zudem verfolgt solche Fälle der Staatsanwalt.
Niemand von uns möchte die Klimaschutzziele gefährden. Deshalb möchte auch niemand notwendige Investitionen stoppen, die dem Klima dienen. Das würde mit unserem Mietenstopp auch nicht passieren. Mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete macht ein Vermieter in den angespannten Wohnungsmärkten immer noch genug Rendite, um in energetische Sanierung investieren zu können. Übrigens unterstützt der Staat sanierungswillige Vermieter mit Fördergeldern, die sie etwa über die KfW-Bank oder die Landesbodenkreditanstalt Bayern abrufen können.
Man kann sich z.B. vertrauensvoll an den örtlichen Mieterverein wenden. Der DMB Mieterbund Hessen informiert gerne, wo sich der nächstgelegene Mieterverein vor Ort befindet. Hier kann man die örtübliche Vergleichsmiete berechnen lassen und auch prüfen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Diese besagt, dass Mietverhältnisse bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Doch Achtung: Es gibt etliche Ausnahmen der Mietpreisbremse, die Mieter überprüfen müssen. Auch deshalb fordern wir den Mietenstopp, der für viel mehr Mieter gelten würde!
 
So viele wie möglich! Je mehr Unterschriften wir sammeln, umso größer ist der Druck auf die hessische Landesregierung.
 
Die Petition wurde initiert von der Caritas Frankfurt, dem DGB Frankfurt-Rhein-Main und dem Deutschen Mieterbund Hessen. Sie wird zahreich unterstützt, u.a. von: Naturfreunde Hessen, SPD Hessen, die Linke Hessen, NBO-Frankfurt, Peter Feldmann, Oberbürgermeister Frankfurt am Main, Asta Frankfurt, Sozialpolitische Offensive Hessen, DGB Hessen-Thüringen, Mieterschutzverein Frankfurt, Mieterbund Höchster Wohnen, Mieterbund Wiesbaden, AWO Frankfurt, Gemeinwohl hat Vorfahrt und zahreichen weiteren Organisationen und Initiativen.
Vor allem die Mieter*innen in den hessischen Ballungsgebieten und Universitätsstädten leiden unter den hohen Mieten dort. Deswegen soll in den gesetzlich definierten Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete in einem Zeitraum von 5 Jahren maximal um 1pro Jahr steigen dürfen. Die Liste der betroffenen Kommunen findet sich hier. Betroffen ist aber auch ganz Hessen. Wenn sich z.B. Grundschullehrerinnen, Krankenpfleger, Polizistinnen und Erzieher die Mieten nicht mehr leisten können, funktioniert das gesamte soziale Gefüge nicht mehr.
Die bisher in Hessen geltende Mietpreisbremse (Zivilrecht) verlangsamt die MIetsteigerungen nicht ausreichend. Der von uns geforderte Mietenstopp gibt den Mieterinnen und Mietern eine Verschnaufpause. In dieser Zeit fordern wir die Regierung auf, an vielen weiteren Punkten anzusetzen. Etwa das Bodenrecht zu reformieren, mehr Sozialwohnungen zu bauen oder auch Bestandsmieten in den Mietspiegel einfließen zu lassen.
Der Mietenstopp greift für alle bestehenden Mietverhältnisse und ergänzt die bisherige Mietpreisbremse. Fünf Jahre lang darf es maximal Mieterhöhungen von 1% bei laufenden Mietverhältnissen geben. Dies soll auch für Staffel- und Indexmietverträge gelten. 
Nein, denn bereits jetzt sind gesetzliche Grenzen gesetzt, die eingehalten werden müssen. Nach Einführung eines Mietenstopps für 5 Jahre sind jedoch die Erhöhungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkter.

Nein! Neugebaute Wohnungen (ab 1. Januar 2021 erstmals vermietet) sind vom Mietenstopp ausgenommen. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen in Hessen damit sich der Markt entspannt. Hier wollen wir keine Investitionen stoppen. Gleichzeitig kann Neubau nicht das einzige Mittel sein: Denn bis es zu einer wirklichen Entlastung kommen würde, würde es sonst noch viele Jahre dauern. Wir fordern von der hessischen Landesregierung, dass sie sich während der Verschnaufpause des Mietenstopps neben dem Neubau von Wohnungen dringend auch um ein neues Bodenrecht auf Bundesebene kümmert. Denn immer weiter steigende Bodenpreise werden auch zu immer weiter steigenden Mieten führen. Außerdem müssen in die Mietspiegel dringend auch alle Bestandsmieten einfließen, damit die Mietspiegel die wirklichen ortsüblichen Mieten abbilden – und nicht nur Mieterhöhungsspiegel sind.

Unsere Petition wird von einem breiten überparteilichen Bündnis getragen und unterstützt. Viele Mieterinnen und Mieter sowie Organisationen haben mit Sorge feststellen müssen, dass das Wohnen immer teurer wird. Mehr als die Hälfte der hessischen Mieterinnen und Mieter leidet unter dem angespannten Wohnungsmarkt. In den Ballungsräumen zahlen Mieter oft bis zu 50 Prozent und mehr ihres Nettoeinkommens für ihre Wohnung. Die Menschen brauchen eine Verschnaufpause. Faire Mieten sind das Thema der Zeit – jenseits aller Parteien und Wahlkämpfe.
 
Die Mieter sind längst an ihre Belastungsgrenzen gestoßen. Immer mehr Menschen können sich das Leben in ihrer Stadt oder Gemeinde, in der sie wohnen möchten, nicht mehr leisten. Ob Arbeiter oder Angestellte, Student oder Akademikerin, Hartz4-Empfänger oder Unternehmerin, Single oder Familie – die Wohnungsnot zieht sich quer durch die sozialen Milieus. Sie ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wir wollen aber, dass alle Menschen dort leben können, wo sie leben möchten. Deshalb ist es nicht populistisch, faire Mieten zu fordern, vielmehr sogar notwendig, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Nicht der Mietenstopp spaltet die Gesellschaft sondern es ist die Höhe der Mieten, mit der die Kluft zwischen Arm und Reich immer weiter wächst. Das wollen wir nicht mehr hinnehmen.
Wenn sich ein Vermieter nicht an das Mietenstopp-Gesetz hält, soll jeder, ob Mieter oder Unbeteiligter, Anzeige bei der Polizei erstatten können. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können. 
 
Dies ist nicht der Fall, denn der Mietspiegel ist die Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete und auf diesem Niveau soll die Miete eingefroren werden.
Mittelfristig wird sich das Einfrieren dann aber auf das Niveau des Mietspiegels auswirken, da in diesen nur die geänderten Mieten der letzten fünf Jahre einfließen.
Der Mietenstopp wirkt dann also doppelt: für fünf Jahre Ruhe und in Zukunft keine großen  Mieterhöhungen.